Am 27. April 2018 im Bürgerhaus Aegidienberg
Ein Tag der Stille
An Karfreitag gilt Tanzverbot
BAD HONNEF. Laute Musik, Tanz und Partys sind an Karfreitag tabu. Denn er ist ein stiller Feiertag. Das bedeutet, dass es an diesem Tag noch ruhiger sein soll als an anderen Sonn- und Feiertagen.
Dementsprechend weist die Stadtverwaltung Bad Honnef auf die im Feiertagsgesetz NRW geregelten Vorschriften hin. So sind von Gründonnerstag, 13. April, 18 Uhr, bis Samstag, 15. April, 6 Uhr, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen verboten; dazu zählen das Abspielen von Musik in Gaststätten und Diskotheken, Theater,- Tanz- und Artistikaufführungen. Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste sowie der Betrieb von Spielhallen sind ebenfalls in diesem Zeitraum untersagt. Videotheken, Waschsalons und Autowaschanlagen müssen geschlossen bleiben. Bei Verstößen droht ein Bußgeldverfahren. ks
Quelle: General-Anzeiger-Bonn vom 13.04.2017
Last changed: 13.04.2017 at 05:19Back